October 23, 2024

Steuern in Dubai 2024: Einkommensteuer, Mehrwertsteuer & Körperschaftsteuer im Überblick

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Steuern in Dubai: Ein Überblick

Immer wieder sind Menschen erstaunt, wenn sie erfahren, dass es in Dubai und den gesamten Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) für Privatpersonen praktisch keine Steuern gibt. Tatsächlich gelten die VAE als einer der attraktivsten Orte weltweit, um steuerfrei zu leben. In diesem Artikel beleuchten wir die drei wichtigsten Steuerarten in Dubai: Einkommensteuer, Mehrwertsteuer und Körperschaftsteuer.

Einkommensteuer: Steuerfreiheit für Privatpersonen

In Dubai gibt es keinerlei Einkommensteuer, unabhängig von der Art des Einkommens. Ob aus Aktien, Mieteinnahmen oder Dividenden – als Privatperson ist man hier zu 100 % steuerfrei. Wichtig ist allerdings, dass man seinen offiziellen Wohn- und Steuersitz tatsächlich in den VAE hat. Interessanterweise gibt es in Dubai keine Melde- oder Wohnpflicht, auch eine Mindestaufenthaltsdauer ist nicht vorgeschrieben.

Jedoch sollten Personen darauf achten, nicht in einem anderen Land steuerpflichtig zu werden. Das betrifft besonders die sogenannte 183-Tage-Regelung oder bestimmte Faktoren wie den Besitz einer nutzbaren Immobilie in einem anderen Land, wie z.B. in Deutschland.

Mehrwertsteuer: Einführung einer moderaten VAT

Seit 2018 gilt in Dubai eine Mehrwertsteuer (VAT) in Höhe von 5 %, die auch in den übrigen Emiraten der VAE Anwendung findet. Das Steuersystem funktioniert ähnlich wie in vielen europäischen Ländern, einschließlich der Möglichkeit des Vorsteuerabzugs bei nationalen Geschäften.

Für Unternehmen stellt die Mehrwertsteuer lediglich einen Durchlaufposten dar, der hauptsächlich Endverbraucher betrifft. Allerdings sollten Unternehmen, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, ebenfalls aufmerksam sein. Bemerkenswert ist, dass die VAT nur auf nationale Geschäfte erhoben wird. Internationale Rechnungen, beispielsweise an Kunden in Deutschland oder anderen Ländern, sind von dieser Steuer nicht betroffen. Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mindestens AED 375.000 sind zur VAT-Registrierung verpflichtet. Kleinere Unternehmen können sich ab einem Umsatz von AED 175.000 registrieren.

Körperschaftsteuer: Einführung der Corporate Tax

Zum 1. Januar 2024 wurde in den VAE eine Körperschaftsteuer von 9 % eingeführt. Diese Steuer betrifft alle Unternehmen, unabhängig davon, ob sie auf dem Mainland oder in einer der vielen Freezones angesiedelt sind. Daher müssen sich alle Firmen in den VAE für die Corporate Tax registrieren.

Gewinne bis zu AED 375.000 (ca. 95.000 Euro) bleiben steuerfrei. Gewinne, die diesen Betrag übersteigen, werden mit einem festen Steuersatz von 9 % besteuert. Für kleine und mittelgroße Unternehmen gibt es bis Ende 2026 eine zusätzliche Erleichterung: Firmen mit einem Umsatz von bis zu AED 3 Mio (ca. 750.000 Euro) können sich von der Steuerpflicht befreien lassen.

Eine vollständige Befreiung von der Körperschaftsteuer ist nur für bestimmte qualifizierte Aktivitäten möglich. Diese Firmen müssen ihren Sitz in einer qualifizierten Freezone haben und vor Ort eine entsprechende wirtschaftliche Substanz nachweisen. Unternehmen, die in diesen Bereichen tätig sind, können so weiterhin von der Steuerfreiheit profitieren, wenn sie alle Voraussetzungen erfüllen.

Fazit

Dubai bleibt trotz der Einführung der Körperschaftsteuer ein äußerst steuerfreundlicher Standort, insbesondere für Privatpersonen. Wer seine wirtschaftlichen Aktivitäten klug strukturiert und die lokalen Regelungen kennt, kann weiterhin von den zahlreichen Vorteilen profitieren. Insbesondere mit einem professionellen Partner wie Nexus Pro an der Seite lassen sich diese Chancen optimal nutzen.

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