Als Einwohner von Deutschland, Österreich oder der Schweiz unterliegen Sie dem Welteinkommensprinzip und müssen daher Ihr weltweit erzieltes Einkommen, inklusive Einkünfte aus einer Firma in Dubai, in Ihrem Wohnsitzland versteuern. Alle Einkünfte, darunter auch Gewinne aus Ihrer Firma in Dubai und Beteiligungen an ausländischen Gesellschaften, sind in der Steuererklärung anzugeben. Einkommen, das im Geschäftskonto Ihrer Firma in Dubai verbleibt und nicht an Sie ausgeschüttet wird, wird in der Regel nicht sofort besteuert, da es als Geschäftseinkommen der Firma gilt. Beachten Sie die CFC-Regelungen (Controlled Foreign Company) für kontrollierte ausländische Gesellschaften, da diese für Ihre Firma in Dubai relevant sein könnten, besonders bei überwiegend passiven Einkünften. Zudem ist der Nachweis eines tatsächlichen Geschäftsbetriebs Ihrer Firma in Dubai für steuerliche Zwecke erforderlich.