Wie werden Holding-Aktivitäten hinsichtlich der Körperschaftssteuer in den VAE behandelt?
In den VAE werden Holding-Aktivitäten, die ausschließlich zu Investitionszwecken durchgeführt werden und eine Mindesthaltedauer von 12 Monaten aufweisen, als „Qualifying Activities“ im Rahmen der Körperschaftssteuer eingestuft.
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