Firmengründung Dubai FAQ

1.  Körperschaftsteuer: Ab dem 1. Juni 2024 wird eine Körperschaftsteuer von 9% auf das Einkommen von Unternehmen erhoben. Unternehmen in Freihandelszonen sind davon ausgenommen. Die Steuer gilt nicht für Dividenden, Veräußerungsgewinne oder bestimmte konzerninterne Gewinne.

2.    Umsatzsteuer und Verbrauchsteuern: Seit 2018 wird eine Umsatzsteuer von 5% auf den Endverbrauch erhoben. Zusätzlich existieren Verbrauchsteuern auf bestimmte Produkte wie Tabak und alkoholische Getränke.

3.   Grunderwerbsteuer: Eine traditionelle Grunderwerbsteuer existiert nicht, jedoch werden bei der Umschreibung von Eigentum Gebühren fällig.

4.    Sozialabgaben: Für natürliche Personen gibt es keine Sozialabgaben, entsprechend der Tatsache, dass keine Einkommensteuer erhoben wird.

5.   Sonstige Steuern: Steuern auf Schenkungen, Erbschaften oder Vermögen werden in den VAE nicht erhoben.

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