1. Körperschaftsteuer: Ab dem 1. Juni 2024 wird eine Körperschaftsteuer von 9% auf das Einkommen von Unternehmen erhoben. Unternehmen in Freihandelszonen sind davon ausgenommen. Die Steuer gilt nicht für Dividenden, Veräußerungsgewinne oder bestimmte konzerninterne Gewinne.
2. Umsatzsteuer und Verbrauchsteuern: Seit 2018 wird eine Umsatzsteuer von 5% auf den Endverbrauch erhoben. Zusätzlich existieren Verbrauchsteuern auf bestimmte Produkte wie Tabak und alkoholische Getränke.
3. Grunderwerbsteuer: Eine traditionelle Grunderwerbsteuer existiert nicht, jedoch werden bei der Umschreibung von Eigentum Gebühren fällig.
4. Sozialabgaben: Für natürliche Personen gibt es keine Sozialabgaben, entsprechend der Tatsache, dass keine Einkommensteuer erhoben wird.
5. Sonstige Steuern: Steuern auf Schenkungen, Erbschaften oder Vermögen werden in den VAE nicht erhoben.