Obwohl Freezone-Unternehmen in den VAE grundsätzlich der Körperschaftssteuer unterliegen, können sie unter bestimmten Voraussetzungen von einer vollständigen Steuerbefreiung profitieren. Voraussetzung hierfür ist, dass sie sämtliche regulatorischen Anforderungen erfüllen und ihre Geschäftsaktivitäten nicht auf das Festland der VAE ausdehnen.