Als ausländischer Unternehmensgründer unterliegen Sie in den Vereinigten Arabischen Emiraten der Mehrwertsteuer (VAT), jedoch nur für Leistungen, die innerhalb der VAE erbracht werden. Dienstleistungen Ihres Unternehmens, die außerhalb der VAE erbracht werden und für die keine physische Präsenz im Land besteht, fallen in der Regel nicht unter die Mehrwertsteuerpflicht der VAE. Die Mehrwertsteuer gilt für den Verkauf von Waren und Dienstleistungen innerhalb der VAE sowie für importierte Waren.